Erbrecht

 

Unser Tätigkeitsbereich für SIE als unseren Mandanten umfasst im Erbrecht unter anderem folgende Bereiche:

 

-    Gestaltung und Prüfung von Testamenten: Einzeltestament, Ehegattentestament (Fragen rund um das „Berliner Testament“), Anordnung von Vermächtnissen, Erbenmehrheit, sinnvolle Regelungen für „Patchworkfamilien“, Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft, Auflagen, Absicherung des überlebenden Ehegatten, Erhalt des Familienwohnheimes, Nießbrauch, Behindertentestament, Strategien zur Pflichtteilsvermeidung

 

-       Testamentarische Regelungen für eingetragene Lebenspartner und nichteheliche Lebensgemeinschaften

 

-       Vermögensübertragung zu Lebzeiten / Schenkungen

 

-       Durchsetzung Ihres Erbes / Ihrer erbrechtlichen Ansprüche im außergerichtlichen und gerichtlichem Verfahren

 

-    Pflichtteilsrecht: Berechnung / Höhe des Pflichtteils, Anrechnung von Vorschenkungen/Vorausempfängen, außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ihren Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen oder deren Abwehr

 

-       Beratung, Vertretung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften / Miterbengemeinschaften

 

-       Testamentsvollstreckung

 

-       Fragen zur Erbschaftsteuer / Erbschaftsteuer-Erklärung

 

Herr Rechtsanwalt Bauer vertritt Ihre Interessen in gerichtlichen Verfahren auf dem Gebiet des Erbrechtes bundesweit und ist seit Jahren an den zahlreichen Landgerichten und Oberlandesgerichten in ganz Deutschland für seine Mandanten tätig.

 

Herr Rechtsanwalt Bauer ist Mitglied der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE) www.dse-erbrecht.de  und

der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV).  www.erbrecht.de